Als zuständiger Netzbetreiber ist ÜWL für die Ermittlung der Zählerstände zuständig. Im Dezember wird die Jahresablesung durchgeführt. Für die ÜWL besteht die Verpflichtung, die Stromzähler auch bei Nichtbelieferung durch die ÜWL abzulesen und dem jeweiligen Lieferanten mitzuteilen. Bei Einsatz von Ablesern können sich unsere Ableser als Mitarbeiter der ÜWL ausweisen. Wenn Sie dennoch Zweifel haben, setzen Sie sich gerne mit unserem Kundenservice Tel.: (05182) 588-333 in Verbindung.
Sollte unser Ablesedienst Sie nicht antreffen, hinterlassen wir Ihnen eine Ablesekarte zur Selbstablesung.
Über unser Ableseportal haben Sie zudem 24/7 die Möglichkeit Ihre Zählerstände online zu übermitteln.
Das ist eine für Sie bequeme und auch unter besonderen Bedingungen, wie zu Zeiten von Pandemien oder Krankheitswellen, sichere und schnelle Art der Zählerstandübermittlung.
Wussten Sie, dass Sie viele weitere Serviceangebote nutzen können, indem Sie sich auf unserem Kundenportal kostenfrei registrieren?
Hier können Sie neben den Zählerstandmitteilungen auch Zahlungsarten, Stammdaten, Abschlagsbeträge, Produkte, Ihre Abrechnung u.v.m. einsehen, verwalten und ändern. Das spart neben Zeit auch Papier und schützt zusätzlich die Umwelt!