Der Wärme- und Verkehrssektor setzt immer mehr auf elektrische Energie als auf fossile Brennstoffe. Das stellt die regionalen Stromnetze vor große Herausforderungen.
Damit das Netz stabil bleibt, müssen Netzbetreiber dafür sorgen, dass Stromerzeugung und Verbrauch immer im Gleichgewicht sind.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes einheitliche Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Diese wurden am 27. November 2023 veröffentlicht und gelten seit dem 1. Januar 2024.
Diese Regelungen helfen, das Stromnetz in Notfällen stabil zu halten. Als Ausgleich für die netzorientierte Steuerung erhalten Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eine Netzentgelt-Reduzierung.
Auf dieser Seite finden unsere Kunden, Installateure und Marktpartner alle wichtigen Informationen zu den Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Hierzu gehören Geräte wie Stromspeicher, Wärmepumpen, Klimageräte und nicht öffentliche Ladepunkte – einschließlich mobiler Ladeeinrichtungen an CEE-Steckdosen. Voraussetzung ist, dass sie am Niederspannungsnetz angeschlossen sind und mehr als 4,2 kW aus dem Stromnetz beziehen.
Besonderheit bei Wärmepumpen und Klimageräten:
Wenn an einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte betrieben werden, ist die Gesamtbezugsleistung entscheidend. Überschreitet die Summe der Bezugsleistungen 4,2 kW, müssen die einzelnen Geräte – getrennt nach Kategorien (Wärmepumpe oder Klimagerät) – rechnerisch zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE) zusammengefasst werden.
Sie möchten eine neue steuVE anschließen, eine bereits bestehende steuVE melden oder eine technische Änderung (z. B. Änderung Steuerungsart, Austausch oder Demontage) anzeigen? Dann nutzen Sie zusammen mit einem Elektroinstallateur unser mein.Auftragsportal (mAP).
Sie haben eine steuVE, die bereits vor dem 1.1.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln? Dann nutzen Sie unser Antragsformular „Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung“
Sie erhalten bereits reduzierte Netzentgelte nach dem neuen Modell seit dem 1.1.2024 und möchten das bisher gewählte Modul der Netzentgeltreduzierung ändern? Dann nutzen unser Antragsformular „Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung“
Bei Fragen und Informationsbedarf stehen wir Ihnen telefonisch unter 05182/588-500 oder per E-Mail netzanschluesse(at)uewl.de gern zur Verfügung.