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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) nach § 14a EnWG

Informationen zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (steuVE)

Der Wärme- und Verkehrssektor setzt immer mehr auf elektrische Energie als auf fossile Brennstoffe. Das stellt die regionalen Stromnetze vor große Herausforderungen. 

Damit das Netz stabil bleibt, müssen Netzbetreiber dafür sorgen, dass Stromerzeugung und Verbrauch immer im Gleichgewicht sind. 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes einheitliche Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Diese wurden am 27. November 2023 veröffentlicht und gelten seit dem 1. Januar 2024. 

Diese Regelungen helfen, das Stromnetz in Notfällen stabil zu halten. Als Ausgleich für die netzorientierte Steuerung erhalten Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eine Netzentgelt-Reduzierung. 

Auf dieser Seite finden unsere Kunden, Installateure und Marktpartner alle wichtigen Informationen zu den Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur

Wer ist von der Regelung betroffen?

Hierzu gehören Geräte wie Stromspeicher, Wärmepumpen, Klimageräte und nicht öffentliche Ladepunkte – einschließlich mobiler Ladeeinrichtungen an CEE-Steckdosen. Voraussetzung ist, dass sie am Niederspannungsnetz angeschlossen sind und mehr als 4,2 kW aus dem Stromnetz beziehen. 

Besonderheit bei Wärmepumpen und Klimageräten: 
Wenn an einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte betrieben werden, ist die Gesamtbezugsleistung entscheidend. Überschreitet die Summe der Bezugsleistungen 4,2 kW, müssen die einzelnen Geräte – getrennt nach Kategorien (Wärmepumpe oder Klimagerät) – rechnerisch zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE) zusammengefasst werden.

Fragen und Antworten

Was bedeutet "Steuerung" und wann darf der Netzbetreiber steuern?
Welche Auswirkungen hat eine Steuerung beim Kunden?
Ist auch der Haushalts-Bezug von einer Steuerung betroffen?
Wie werden künftig Neuanlagen durch den Netzbetreiber gesteuert?
Ist mein Stromspeicher von der § 14 a EnWG-Festlegung betroffen?
Welche Formen der Netzentgelt-Reduzierung gibt es?
Welche Pflichten hat der Betreiber einer steuVE?
Welche Regelungen gibt es für Bestandsanlagen?

Ansprechpartner

Bei Fragen und Informationsbedarf stehen wir Ihnen telefonisch unter 05182/588-500 oder per E-Mail netzanschluesse(at)uewl.de gern zur Verfügung.