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Zähler sind sehr präzise Messgeräte, deren Messwerte zur Abrechnung mit dem Anschlussnutzer verwendet werden. Aus diesem Grund müssen Zähler auch hohe technische und gesetzliche Anforderungen – wie beispielsweise nach Eichrecht - erfüllen. Als Ihr Messstellenbetreiber überwachen wir die Eichgültigkeit der Zähler und führen die notwendigen Turnusprüfungen bzw. Auswechselungendurch.

Plausibilität der Messergebnisse

Langjährige Erfahrungen der Branche zeigen, dass Zähler sehr selten außerhalb der gesetzlicher Verkehrsfehlergrenze messen. Sollte doch mal ein Gerät fehlerhaft sein wird eher ein zu geringer Verbrauch angezeigt. Erhöhte Verbrauchswerte sind daher häufig auf andere Ursachen zurückzuführen.

Verdacht auf zu hohe Messwerte

Beim Verdacht auf zu hohe Messwerte empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob nicht veränderte Verbrauchsgewohnheiten während des fraglichen Abrechnungszeitraums als Ursache für den Verbrauch in Frage kommen könnten:

  • Haben Sie weitere Geräte als zuvor im Einsatz?
  • Hat sich die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt geändert?
  • Haben sich Ihre Lebensgewohnheiten geändert?
  • Werden Ihre Wohnräume anders genutzt?
  • Können veränderte Witterungsbedingungen – wie ein harter Winter – Ursache sein?

Auch ein Fehler in Ihrer Hausinstallation bzw. den angeschlossenen Geräten können zu einem erheblichen Mehrverbrauch führen.

Prüfmöglichkeiten
Haben Sie die o.g. Ursachen für einen erhöhten Verbrauch ausgeschlossen, dann können Sie eine Überprüfung des Zählers beantragen. Mit dieser "Befundprüfung" wird amtlich festgestellt, ob ein geeichtes Messgerät (z.B. Wasserzähler, Elektrizitätszähler) die Verkehrsfehlergrenzen gemäß MessEG einhält. Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, beantragt werden (§39 MessEG). Dies ist i.d.R. der Anschlussnehmer, /-nutzer oder der Messstellenbetreiber.
Der Antrag kann direkt bei der ÜWL – als ihrem Messstellenbetreiber – gestellt werden. Wir leiten diesen an die zuständige Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle weiter.
Messwessen Zählerbefundprüfung
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Befundprüfung unbedingt vor Ausbau des Zählers gestellt werden muss, da der Ausbau, Transport und Lagerung Prüfungsbestandteil sind.

Kosten einer Befundprüfung

Die Kosten für die Abwicklung der Befundprüfung fallen dem Messstellenbetreiber zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Antragsteller.

Preisblatt Befundsprüfung

Antrag auf Befundprüfung bei ÜWL

Sie können Ihre Anfrage zur Befundprüfung formlos an unsere Postanschrift oder per E-Mail an messtechnik@uewl.de unter Angabe folgender Informationen erfolgen:

  • Namen des Vertragspartners
  • Kontaktdaten
  • Zählernummer
  • Anschrift der Messstelle
  • begründetes Interesse

Nach interner Prüfung wird Ihnen ein schriftliches Angebot zur Befundprüfung zugesendet. Nach Ihrer schriftlichen Beauftragung organisieren wir schnellstmöglich den Zählerwechsel und die Prüfung bei der zuständigen Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle.
Nach erfolgter Befundprüfung erhalten Sie das Ergebnisprotokoll. Je nach Ergebnis erfolgt entweder eine Korrektur Ihrer Verbrauchsrechnung oder eine zusätzliche Kostenrechnung für die Befundprüfung.